Bild 1 - ERGOTHERAPIE UND REHABILITATION 2016 - Ausgabe 11 (Beitrag 5)

ERGOTHERAPIE UND REHABILITATION 2016 - Ausgabe 11 (Beitrag 5)

Wissenschaft - Praxis - Berufspolitik

5,50 EUR
unverbindliche Preisempfehlung
inkl. 7% MwSt. | DE Versandkostenfrei
AutorIn / Hrsg.: Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V. (DVE)
Auflage: November 2016
Seiten / Volumen: 1.089 KB
Artikel-Nr.: 5-10-2016-11-05
Produktform: Fachartikel (digital)
Beitrag 5: Zukunftsentscheidung zur Ergotherapie-Ausbildung steht bevor - Aktuelle Entwicklungen rund um die Modellklausel
Lieferzeit:
als Download als Download

Fachartikel: Zukunftsentscheidung zur Ergotherapie-Ausbildung steht bevor - Aktuelle Entwicklungen rund um die Modellklausel

 

Das „Gesetz zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten“ vom 25. September 2009 war ein Meilenstein für die primärqualifizierende hochschulische Ausbildung der Therapieberufe und des Hebammenwesens. Seitdem ist es möglich, primärqualifizierende Studiengänge für Ergotherapie zu erproben. Die Modellklausel tritt am 31. Dezember 2017 außer Kraft. Eine Entscheidung, wie es weitergeht, ist zurzeit in der parlamentarischen Beratung.

Inga Junge, Referat für Aus- und Weiterbiddung des DVE, Prof. Dr. Elke Kraus, Professorin an der Alice Salomon Hochschule (ASH) Berlin und Sabine Plaehn, Vorstandsmitglied für Bildung und Wissenschaft plädieren für die sofortige Überführung der Modellklausel in den hochschulischen Regelbetrieb.

 

Kontakt: i.junge@dve.info, kraus@ash-berlin.eu, s.plaehn@dve.info

zum Anfang