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ERGOTHERAPIE UND REHABILITATION 2017 - Ausgabe 02 (Beitrag 6)

Wissenschaft - Praxis - Berufspolitik

5,50 EUR
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AutorIn / Hrsg.: Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V. (DVE)
Auflage: Februar 2017
Seiten / Volumen: 1.085 KB
Artikel-Nr.: 5-10-2017-02-06
Produktform: Fachartikel (digital)
Beitrag 6: Rechtliche Aspekte rund um den Praxismietvertrag
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Fachartikel: Rechtliche Aspekte rund um den Praxismietvertrag

 

Viele Ergotherapeuten betreiben ihre Praxis in angemieteten Räumen. Häufig wird dafür ein Standardmietvertrag verwendet oder - meist schlimmer - der vom Vermieter vorgelegte Mietvertrag akzeptiert. Dabei sollte sich jeder darüber im Klaren sein, dass der Abschluss eines Mietvertrags erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen hat, da er meist über eine relativ lange Zeit abgeschlossen wird. So führt bereits ein Mietvertrag über fünf Jahre bei einer monatlichen Miete von 500 Euro zu einer Gesamtzahllast von 30.000 Euro, ohne Berücksichtigung von diversen Zusatzkosten. Solch eine Investition sollte gut überlegt und vor allem vertraglich sauber geregelt werden.

Dr. Jens-Peter Damas, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht im ETL ADVISION-Verbund aus Berlin, spezialisiert auf Steuerberatung im Gesundheitswesen.

 

Kontakt:

ETL ADVISION Steuerberatungsgruppe

etl-advision@etl.de

www.etl-advision.de

Tel: 030/22641248

 

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