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ERGOTHERAPIE UND REHABILITATION 2017 - Ausgabe 06 (Beitrag 6)

Wissenschaft - Praxis - Berufspolitik

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AutorIn / Hrsg.: Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.V. (DVE)
Auflage: Juni 2017
Seiten / Volumen: 1.220 KB
Artikel-Nr.: 5-10-2017-06-06
Produktform: Fachartikel (digital)
Beitrag 6: Das müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten, wenn ein Mitarbeiter in Rente geht
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Fachartikel: Das müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten, wenn ein Mitarbeiter in Rente geht

 

Wann geht ein Mitarbeiter in Rente? Wenn er das entsprechende Alter erreicht hat, wird die Antwort normalerweise lauten. Stimmt, aber ein Mitarbeiter geht nicht nur in Rente, wenn er das Rentenalter erreicht hat. Er kann auch verrentet werden, wenn er aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Beides setzt voraus, dass Rentenversicherungspflicht besteht - bei freien Mitarbeitern oder selbstständigen Praxisinhabern, die möglicherweise nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, gilt etwas anderes.

Rechtsanwälte Bährle & Partner

Rechtsanwalt Ralph Jürgen Bährle

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